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"Normen" aus dem A B C des Blitzschutzes


 
NORMEN
 
Basis Ihrer Arbeit: Stand der Normen
 
Seit Oktober 2006 gilt die Normenreihe DIN EN 0185-305 Teil 1 bis Teil 4 als Grundlage für den allgemeinen Blitzschutz.
 
Die alten Vornormen DIN V VDE V 0185 von 2002-11 sind nur bis zum Oktober 2008 als Übergangslösung anwendbar gewesen. Die Normenreihe 0185 ist wie in der Tabelle beschrieben gegliedert. Beim Planen und Errichten von Blitzschutzsystemen ist vor allem der Teil 3 - Schutz von baulichen Anlagen und Personen - sehr wichtig, da er die Grundlagen des äußeren Blitzschutzes nach den anerkannten Regeln der Technik anwenderfreundlich beschreibt.
 
Er ist aufgeteilt in die Abschnitte:
  • Schutzmaßnahmen
  • Blitzschutz für besondere bauliche Anlagen
  • Prüfung und Wartung von Blitzschutz- Systemen und Errichtung
  • Instandhaltung und Überprüfung von Blitzschutz-Systemen
Für diese Norm ist das nationale K251 zuständig. Die deutsche Norm basiert auf der IEC bzw. EN 62305 Teil 1 bis 4.
 
Aufbau der Norm:
Neue Normenreihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305) besteht aus vier Teilen: Blitzschutz
  • Teil 1:
    Allgemeine Grundsätze
  • Teil 2:
    Risiko-Management
  • Teil 3:
    Schutz von baulichen Anlagen und Personen
  • Teil 4:
    Schutz von elektrischen und elektronischen Systemen in baulichen Anlagen
Beiblätter, Erscheinung: 2012-10
VDE 0185-305-3:
  • Beiblatt 1:
    Zusätzliche Informationen zur Anwendung der DIN EN 62305-3
  • Beiblatt 2:
    Zusätzliche Informationen für besondere bauliche Anlagen
  • Beiblatt 3:
    Zusätzliche Informationen für die Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen
  • Beiblatt 4:
    Verwendung von Metalldächern in Blitzschutzsystemen
  • Beiblatt 5 2014-02:
    Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme
  • Beiblatt 6 2022-06:
    Zusätzliche Informationen über das Erfordernis von Blitzschutzmaßnahmen nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)
Diese Beiblätter haben informativen Charakter und sind ggf. mit zu vereinbaren.
 
Unter gewissen Bedingungen haben Blitzschutzanlagen, dienach den Vorgängernormen errichtet wurden, noch Bestandschutz. Im allgemeinen empfiehlt es sich jedoch auch bei älteren, noch bestehenden Blitzschutzsystemen auf Bestandschutz aus Sicherheitsgründen zu verzichten.
 
Eine Festlegung, ob ein Gebäude oder eine bauliche Anlage mit Blitzschutz auszustatten ist, erfolgt aufgrund einer Risikoanalyse gemäß VDE 0185-305-2:2013-02, einer geltenden Bauverordnung oder eines Baubescheides,aufgrund sonstiger rechtlicher Regelungen oder auf Wunsch des Gebäudebetreibers / bzw. der Sachversicherung.

 
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