"Blitzschutz-Potentialausgleich" aus dem A B C des Blitzschutzes
BLITZSCHUTZPOTENTIALAUSGLEICH
Der "Blitzschutz-Potentialausgleich" sorgt im Falle eines Blitzeinschlages für eine sicherer Verteilung der Blitzenergie auf das Potentialausgleichssystem (innere Blitzschutz). Gefährliche Funkenbildung wird dadurch zusätzlich vermeidet. Einrichtungen der elektrischen Energie- und Informationstechnik sind besonders zu schützen, da über das Erdungssystem und den Potentialausgleich eine direkte Verbindung zwischen der äußeren Blitzschutzanlage und der Gebäudeinstallation besteht.
Blitzschutzpotentialausgleich muss vorgenommen werden:
Der "Blitzschutz-Potentialausgleich" sorgt im Falle eines Blitzeinschlages für eine sicherer Verteilung der Blitzenergie auf das Potentialausgleichssystem (innere Blitzschutz). Gefährliche Funkenbildung wird dadurch zusätzlich vermeidet. Einrichtungen der elektrischen Energie- und Informationstechnik sind besonders zu schützen, da über das Erdungssystem und den Potentialausgleich eine direkte Verbindung zwischen der äußeren Blitzschutzanlage und der Gebäudeinstallation besteht.
Blitzschutzpotentialausgleich muss vorgenommen werden:
- Metallgerüste der baulichen Anlage
- Installationen aus Metall,
- Äußere leitende Teile
- Alle eingeführten leitfähigen Leitungssysteme (Wasser- und Gaszuleitungen etc.)
- Einrichtungen der elektrischen Energie- und Informationstechnik
- Wenn keine direkte (geschraubte, geschweißte) Verbindung zum Potentialausgleich besteht: Potential-ausgleichsleitungen verlegen
- Überspannungsschutzgeräte der Klasse I (sogenannte Blitzstromableiter), wenn direkte Verbindungen mit Potentialausgleichsleitern nicht erlaubt sind.

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