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"Blitzschutz-Potentialausgleich" aus dem A B C des Blitzschutzes


 
BLITZSCHUTZPOTENTIALAUSGLEICH
 
Der "Blitzschutz-Potentialausgleich" sorgt im Falle eines Blitzeinschlages für eine sicherer Verteilung der Blitzenergie auf das Potentialausgleichssystem (innere Blitzschutz). Gefährliche Funkenbildung wird dadurch zusätzlich vermeidet. Einrichtungen der elektrischen Energie- und Informationstechnik sind besonders zu schützen, da über das Erdungssystem und den Potentialausgleich eine direkte Verbindung zwischen der äußeren Blitzschutzanlage und der Gebäudeinstallation besteht.
Blitzschutzpotentialausgleich muss vorgenommen werden:
  • Metallgerüste der baulichen Anlage
  • Installationen aus Metall,
  • Äußere leitende Teile
  • Alle eingeführten leitfähigen Leitungssysteme (Wasser- und Gaszuleitungen etc.)
  • Einrichtungen der elektrischen Energie- und Informationstechnik
Konkret beachtet werden muss:
  • Wenn keine direkte (geschraubte, geschweißte) Verbindung zum Potentialausgleich besteht: Potential-ausgleichsleitungen verlegen
  • Überspannungsschutzgeräte der Klasse I (sogenannte Blitzstromableiter), wenn direkte Verbindungen mit Potentialausgleichsleitern nicht erlaubt sind.
Wichtig: Die verwendeten Bauteile müssen in der Lage sein, einen Blitzstrom gefahrlos zu leiten.
 
Blitzschutz-Potentialausgleich

 
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